Unsere  AGB's & Datenschutzinformation

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks

(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)

I. Allgemeines

1.  Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotostudio Röder-Moldenhauer erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.  „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotostudio Röder-Moldenhauer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

II. Urheberrecht

1.  Dem Fotostudio Röder-Moldenhauer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotostudio Röder-Moldenhauer hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.  Überträgt das Fotostudio Röder-Moldenhauer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4.  Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an das Fotostudio Röder-Moldenhauer.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6.  Bei der Verwertung der Lichtbilder kann das Fotostudio Röder-Moldenhauer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das Fotostudio Röder-Moldenhauer zum Schadensersatz.

7. Die Negative verbleiben beim Fotostudio Röder-Moldenhauer. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1.  Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist das Fotostudio Röder-Moldenhauer die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2.  Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotostudio Röder-Moldenhauer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotostudio Röder-Moldenhauer.

 

4. Hat der Auftraggeber dem Fotostudio Röder-Moldenhauer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Fotostudio Röder-Moldenhauer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

 

 

IV. Haftung

 

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet das Fotostudio Röder-Moldenhauer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die es oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet das Fotostudio Röder-Moldenhauer – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

2. Das Fotostudio Röder-Moldenhauer verwahrt die Negative sorgfältig. Es ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt es den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.

 

3.  Das Fotostudio Röder-Moldenhauer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

 

4.  Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

 

 

V.   Nebenpflichten

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen des Fotostudio Röder-Moldenhauer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

2.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist das Fotostudio Röder-Moldenhauer berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

 

VI.   Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

1. Überlässt das Fotostudio Röder-Moldenhauer dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann das Fotostudio Röder-Moldenhauer, sofern es den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

 

2.  Überlässt das Fotostudio Röder-Moldenhauer dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann das Fotostudio Röder-Moldenhauer eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann das Fotostudio Röder-Moldenhauer Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotostudio Röder-Moldenhauer vorbehalten. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die das Fotostudio Röder-Moldenhauer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotostudio Röder-Moldenhauer, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält das Fotostudio Röder-Moldenhauer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotostudio Röder-Moldenhauer kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das Fotostudio Röder-Moldenhauer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

3.  Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotostudio Röder-Moldenhauer bestätigt worden sind. Das Fotostudio Röder-Moldenhauer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

VII.    Datenschutz

 

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Das Fotostudio Röder-Moldenhauer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

 

 

VIII.   Digitale Fotografie

 

1.  Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotostudio Röder-Moldenhauer auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio Röder-Moldenhauer.

 

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

 

 

IX.   Bildbearbeitung

 

1.  Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotostudio Röder-Moldenhauer und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotostudio Röder-Moldenhauer. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

 

2.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotostudio Röder-Moldenhauer digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotostudio Röder-Moldenhauer mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

 

3.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und das Fotostudio Röder-Moldenhauer als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

4.  Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, das Fotostudio Röder-Moldenhauer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt das Fotostudio Röder-Moldenhauer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

 

 

X.  Nutzung und Verbreitung

 

1.  Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotostudio Röder-Moldenhauer im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotostudio Röder-Moldenhauer und dem Auftraggeber gestattet.

 

2.  Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio Röder-Moldenhauer.

 

3.  Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die das Fotostudio Röder-Moldenhauer auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio Röder-Moldenhauer.

 

4.  Das Fotostudio Röder-Moldenhauer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

5.  Wünscht der Auftraggeber, dass das Fotostudio Röder-Moldenhauer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

6.  Hat das Fotostudio Röder-Moldenhauer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotostudio Röder-Moldenhauer verändert werden.

 

7.  Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

 

 

XI.   Schlussbestimmungen

 

1.  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotostudio Röder-Moldenhauer, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotostudio Röder-Moldenhauer als Gerichtsstand vereinbart.

 


Datenschutzinformation

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zweck der Verarbeitung der Aufnahmen ist die Herstellung von Fotografien des Aufnahmegegenstandes für die persönlichen Interessen/Erinnerungen des/der Auftraggeber/s. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist bezogen auf die Aufnahmen des/der Auftraggeber/s oder auf die vertragliche Vereinbarung, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, bei sonstigen an dem zu fotografierenden Event teilnehmenden Personen das berechtigte Interesse des/der Auftraggeber/s sowie das berechtigte Interesse des Fotostudio Röder-Moldenhauer an der Ausübung seiner Tätigkeit, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die Aufnahmen werden durch Fotografen des Fotostudio Röder-Moldenhauer im Auftrag des/der Auftraggeber und diesem/diesen zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmen werden je nach Art der vereinbarten Lieferung/Übermittlung und Arbeitsergebnisse (z.B. Fotoabzüge, Fotobuch) entsprechenden Dienstleistern zur Datenübermittlung oder zur Erbringung von Printdienstleistungen im Rahmen gesonderter Aufträge und datenschutzrechtlicher Vereinbarungen zugänglich gemacht.

 

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (außerhalb EU)

Eine bewusste, aktive Übermittlung der Aufnahmen und weiteren Daten in ein Drittland erfolgt im Regelfall nicht. Sofern über die Nutzung einer Fotobox ein automatisches Upload der Aufnahmen auf einer Webseite eines in einem Drittland ansässigen Dienstleisters (z.B. Facebook) mit Zustimmung der beauftragten Personen beauftragt wurde, erfolgt die Übermittlung an den jeweiligen Dienstleister.

 

Automatische Entscheidungsfindung (Profiling)

Findet nicht statt.


Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Aufnahmen werden lebenslänglich für die Nachbestellmöglichkeit gespeichert. Darüber hinaus ist Fotostudio Röder-Moldenhauer berechtigt (aber nicht verpflichtet) die dem Auftraggeber als vereinbartes Arbeitsergebnis übergebenen Aufnahmen als Original-Dateien samt Fotoauftrag zum Nachweis der Urheberschaft und damit zur Ausübung von oder Abwehr gegen Rechtsansprüche (berechtigtes Interesse) für die Dauer der urheberrechtlichen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) aufzubewahren. Kundendaten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z.B. Rechnungen nach steuerlichen Bestimmungen), werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und anschließend gelöscht.

 

Ihre Rechte als Betroffene

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche (Fotostudio Röder-Moldenhauer) ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem/der Landesbeauftragte/n für den Datenschutz. Für Fotostudio Röder-Moldenhauer zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 3040, 55020 Mainz, Poststelle@datenschutz.rlp.de

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch Fotostudio Röder-Moldenhauer durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Vorliegend beruht die Datenverarbeitung auf einer vertraglichen Vereinbarung und nicht auf einer widerruflichen Einwilligung.

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind nicht verpflichtet, sich fotografieren bzw. filmen zu lassen. Die Angaben zu Ihrer Anschrift und Bankverbindung (je nach gewählter Zahlungsart) sind notwendig für die Rechnungsstellung und Abwicklung der vereinbarten Zahlung, sowie – was den Namen anbetrifft – die Zuordnung der Aufnahmen zu einer Person.

 

Stand der Datenschutzinformation: 25.05.2018

 

Unsere Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 9:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr

Samstags von 9:00 - 12:30 Uhr

 

Hier finden Sie uns:

Fotostudio Röder-Moldenhauer

Bismarckstraße 32c, 56470 Bad Marienberg

Tel.: 0 26 61 / 18 97       Fax: 0 26 61 / 93 91 70 

Email: info@roemo.de